Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten. Tourismusgebühr sind separat
aufgeführt. Vorhandene Verbrauchsartikel sind nicht im Mietzins inbegriffen.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in ein-wandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Miet-preis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
Verstösst der Mieter oder Mitbewohner gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in sauberem und ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Ein Staubsauger steht für die Reinigung zur Verfügung, ebenso Reinigungsmittel und Tücher. Badezimmer mit Dusche, Lavabo und WC sind gründlich zu reinigen. Das gesamte Inventar der Küche soll ebenfalls sauber und Verbrauchsartikel aufgefüllt sein. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Vorbereitungspauschale
In der Vorbereitungspauschale sind Bett-, Küchen- sowie Badewäsche inbegriffen. Ebenso wird vom Vermieter das gesamte Inventar gründlich kontrolliert, gereinigt und alle Ober-flächen desinfiziert. Hygiene und Sauberkeit sind für den Vermieter sehr wichtig.

7. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 42 Tage vor Anreise: CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises

Massgebend für die Berechung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (Samstags, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag): Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Ersatzmieter werden nicht akzeptiert.

8. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

9. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart